Gründer können mit beiden Unternehmensformen – der LLC und der Corporation – auch ausschließlich in Deutschland agieren. Grundlage dafür sind bilaterale Handelsabkommen: zwischen den USA und Deutschland etwa der 1954 abgeschlossene deutsch-amerikanische Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag. Letztlich ist damit gewährleistet, dass Gründer mit einer US-Corporation oder einer LLC in Deutschland voll handlungsfähig sind. Benötigt wird in der Regel allerdings eine so genannte Apostille.
Mit ihr wird die Echtheit der Gründungsurkunde bezeugt. Grundlage für die Apostille als akzeptierte Form des Echtheitsnachweises ist das so genannte Haager Beglaubigungsübereinkommen, in Langform auch „Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung“ genannt.
Mit der Apostille steht den Geschäftsaktivitäten in Deutschland eigentlich nichts mehr im Wege. Das bedeutet: Als Inhaber einer Corporation können Gründer in Deutschland etwa Anteile anderer Unternehmen kaufen, oder Tochterunternehmen ins Leben rufen. Das US-Unternehmen kann ohne nachgewiesenes Stammkapital ins deutsche Handelsregister eingetragen werden. Berücksichtigt werden müssen – je nach geplantem Gewerbe – eventuelle Sondergenehmigungen und Eintragpflichten, die in Deutschland notwendig sind: etwa für handwerkliche Betrieben oder Gaststätten.
Wichtig bei der LLC ist die steuerliche Einordnung durch die Finanzbehörden. Deutsche Finanzämter können sie als Kapital- oder als Personengesellschaft einstufen, was jeweils Auswirkungen auf die zu zahlenden Steuern in Deutschland hat. Grundlage für die Einstufung sind Grundsätze des deutschen Bundesfinanzhofs und des Rechnungshofs, mit denen ein zweistufiger Rechtstypenvergleich durchgeführt wird. In vielen Fällen ist die Einstufung der LLC in Deutschland als Personengesellschaft die vorteilhaftere. Durch passende Formulierungen im Gesellschaftervertrag einer LLC kann in den allermeisten Fällen Einfluss auf die steuerliche Einordnung des Unternehmens in Deutschland genommen werden. Eine Corporation zahlt in Deutschland Körperschaftssteuer sowie bei entsprechenden Umsätzen auch Gewerbesteuer.
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