Antworten auf die Frage nach zu zahlenden Steuern hängen bei beiden Rechtsformen von der konkreten Variante des Unternehmens ab: Während etwa bei der S Corporation ausschließlich die Inhaber des Unternehmens Steuern bezahlen, nicht jedoch das Unternehmen selbst, fallen bei der C Corporation in der Regel Steuern auf beiden Ebenen an: auf der der Inhaber und der des Unternehmens. Bei der LLC hängen die Ebenen zu zahlender Steuern von der Einstufung des Unternehmens ab. Falls sich der Unternehmer nicht anders entscheidet, stufen die USA eine LLC als Personengesellschaft ein. Das bedeutet: Steuern fallen nur für die Inhaber des Unternehmens an. Entscheidet sich der Gründer allerdings dafür, seine LLC als Kapitalgesellschaft laufen zu lassen, werden Steuern auf beiden Ebenen fällig.
Fällt für ein US-Unternehmen Körperschaftssteuer (also Steuern auf Unternehmensebene) an, müssen hier die Körperschaftssteuer auf Bundesebene und die auf der Ebene des jeweiligen Bundesstaates berücksichtigt werden. Auf der Ebene der USA ist der Steuersatz zwischen 15 Prozent und 35 Prozent gestaffelt, abhängig von den Einnahmen des Unternehmens. In Florida wird derzeit (Stand: Mai 2011) in der Regel eine Steuer auf steuerpflichtige Unternehmen von 5,5 Prozent erhoben.
Diese Steuersätze gelten – wie bereits geschildert – für US-Unternehmen, die auf Unternehmensebene besteuert werden.
Bei anderen Varianten des US-Unternehmens zahlt das Unternehmen selbst keine Steuern. Die zu zahlende Steuer wird dann „durchgereicht“ an die Inhaber des Unternehmens. Die individuelle Einkommenssteuer von Personen lag 2010 zwischen zehn und 35% des zu versteuernden Einkommens.
Ein US-Unternehmen, das keine Geschäftstätigkeit in den USA aufnimmt, sondern in anderen Teilen der Welt geschäftlich agiert, zahlt in Florida nur eine Gebühr. Einnahmen müssen dann allerdings im jeweiligen Land versteuert werden, in dem sie generiert wurden.
Diese grundlegenden Informationen ersetzen keine umfassende steuerliche Beratung, die wir an dieser Stelle nicht leisten können und dürfen. ALTON unterhält jedoch ein umfangreiches Netzwerk aus Spezialisten, zu denen auch US-amerikanische Steuerberater gehören.
In Bezug auf die vorab genannten Punkte wird Ihre LLC geprüft; anschließend fällt die Entscheidung: Ist Ihre LLC eine Kapital- oder eine Personengesellschaft? Wird Ihre LLC dann in den USA als Personengesellschaft geführt und in Deutschland als eine Kapitalgesellschaft, kann es für Sie zu einer unerwünscht hohen Steuerbelastung kommen. Das gilt es zu vermeiden.
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Wir waren auf der Suche nach einem professionellen Dienstleister, der unsere Wünsche, in den USA Fuß zu fassen und das Business aufzubauen, schnell und unkompliziert umsetzt. Nach langer Recherche sind wir auf Alton LLC gestoßen und müssen sagen: Es geht wohl kaum besser als mit Alton LLC.- V. Jürgens (Yucam Overseas)